Zurück in die Heimat
Innovative, außergewöhnliche Art der Bestattungen - Zurück in die Heimat mit späterer Almwiesenbestattung.
Wir erfüllen Ihnen gerne einen oft geäußerten Wunsch. In den Schweizer Kantonen gilt folgendes Gesetz: Jeder kann über die Urnenasche seiner Verstorbenen frei verfügen. Der Anbieter "Oase der Ewigkeit" kann Ihnen deshalb folgende Sonderregelung anbieten: Urnenübergabe an einen Angehörigen zur freien Verfügung mit möglicher späterer Almwiesenbestattung.
Mit dieser Alternative besteht unsere Zusage, die Urnenasche auch noch später, nach der persönlichen Abschiednahme, die zeitlich nicht befristet ist, auf einer der Almwiesen oder am Wald in den Schweizer Bergen beizusetzen.
Die Bestattung, auch im Beisein mit Angehörigen, wird danach in der Schweiz kostenlos durchgeführt, da ein Grabplatz bereits erworben wurde.
Die Beisetzung kann später auch in Deutschland in den Begräbniswäldern der Firmengruppe OASE DER EWIGKEIT® erfolgen, teilweise gegen geringen Aufpreis.
Unsere Dienstleistung "Zurück in die Heimat" bietet Ihnen die Möglichkeit einer sehr persönlichen und individuellen Bestattung. Alle Einzelheiten zur Abwicklung besprechen wir gern mit Ihnen.
Urnenübergabe an die Angehörigen in ganz Deutschland
Es ist durch das deutsche Bestattungsgesetz festgelegt, dass eine Urne ordnungsgemäß beigesetzt werden muss. Allerdings besteht die Möglichkeit, die Urne zur Überführung in ein Land ohne solche Bestattungspflichten zu erhalten. Dafür ist erforderlich, dass Sie schriftlich unter Eid bestätigen, die Urne tatsächlich auszuführen. Eine Überprüfung oder Kontrolle der Überführung findet nicht statt, da diese eigenständig durch Sie erfolgt.
Wenn Sie die Urne in ein Land ohne Bestattungspflicht überführen wollen, dann bietet unser Partner Oase der Ewigkeit an, die Urne zur Überführung ausgehändigt zu bekommen.
Darf ich die Urne Zuhause aufbewahren?
Es gibt eine klare Antwort darauf: "Nein". Das in Deutschland geltende Gesetz zum Friedhofszwang verlangt auch bei Feuerbestattungen, dass die Urne entweder auf einem Friedhof, in einem Bestattungswald oder auf See beigesetzt wird. Wenn die Urne nicht in ein Land ohne Bestattungspflicht überführt wird, ist ein Beisetzungsort erforderlich. Durch Ihre Unterschrift haben Sie bestätigt, dass die Urne in ein solches Land ausgeführt wird, was bereits zu beachten ist.
VORSICHT: Die Rückführung einer Urne mit der Asche eines Verstorbenen nach Deutschland, um sie privat aufzubewahren, ist eine Ordnungswidrigkeit. Es ist daher von großer Bedeutung, solche Entscheidungen sorgfältig zu überdenken. Laut thüringischem Bestattungsgesetz muss die Beisetzung oder Ausfuhr der Urne ab dem Zeitpunkt der Einäscherung innerhalb von sechs Monaten erfolgen.